Verbandskasten nach DIN 13164

Den Verbandskasten im Auto benötigen wir glücklicherweise fast nie. Trotzdem muss er den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Riskieren Sie kein Verwarngeld und prüfen Sie das Notfallset vor dem Start in den Urlaub.

Wann hatten Sie Ihren Verbandskasten im Auto das letzte Mal in der Hand? Meist fahren wir das Set über Jahre unangetastet durch die Gegend. Wissen Sie wann das Haltbarkeitsdatum Ihres Notfall-Sets abläuft? Schon wenn ein Päckchen im Set diesen Termin überschritten hat, entspricht das Notfallset nicht mehr den Anforderungen und Sie riskieren ein Verwarngeld. Dieses Material müssen Sie austauschen. Oft reicht dafür schon der Kauf eines Nachfüllsets. Das Mitführen eines Verbandsets ist in Auto gesetzlich geregelt. § 35h (StVZO) schreibt dies vor. Seit 2014 muss das Erste Hilfe-Material in Deutschland der DIN 13 164 entsprechen. Der Inhalt des Sets besteht aus 38 Positionen – vom Pflaster über Schere bis zur Wundkompresse.

Was ist bei Fahrten ins Ausland zu beachten?

Es gibt keine einheitliche europaweit gültigen Vorschriften. Allerdings gelten in vielen Ländern ähnliche Vorgaben. Informieren Sie sich daher vor Beginn Ihrer Fahrt gezielt zu den Gesetzen ihres Urlaublands. Die Vorschriften für die Fahrer von Motorrädern sind ebenfalls nicht einheitlich geregelt. Während in Deutschland kein Verbandsmaterial mitgeführt werden muss, ist dies in Österreich Pflicht.

Was machen mit dem abgelaufenen Verbandskasten?

Werfen Sie alte Verbandskästen nicht gleich weg. Oft sammeln Hilfsorganisationen und Anbieter von Erste Hilfe-Kursen altes Material für Schulungszwecke. Auf diese Weise findet ihr alter Verbandskasten noch eine sinnvolle Verwendung.